Rechtsanwaltskanzlei in Berlin-Karlshorst

Jahrelange Erfahrung und Entwicklung im Einklang

Ständige Weiterbildung der Rechtsanwälte, eine technisch aktuelle Ausstattung des Büros mit Zugriff auf die neueste Gesetzgebung und Rechtsprechung sind dabei selbstverständlich. Wir geben Ihnen das Wertvollste, was wir haben: Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Die langjährige Zusammenarbeit mit interner Spezialisierung erweist sich insbesondere bei der Bearbeitung von Mandaten als vorteilhaft, die mehrere Rechtsgebiete berühren. In ihren Arbeitsgebieten sind unsere Rechtsanwälte seit vielen Jahren tätig und haben daher umfangreiche Erfahrungen – auch vor Gericht.

Dennoch unterliegt auch unsere Arbeit einer stetigen Veränderung. Das liegt einerseits an den Anforderungen, mit denen sich unsere Mandanten konfrontiert sehen – aber auch an der sich ständig verändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Unsere Sozietät – eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – wurde am 1.07.1990 gegründet und deren Gesellschafter arbeiten nunmehr seit 1991 zusammen. Seit 1992 ist unsere Kanzlei in Karlshorst, einem Stadtteil Berlins (Bezirk Lichtenberg) ansässig.

Beratung, außergerichtliche Vertretung und Prozessführung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.

Rechtsrat und Vertretung für Bauherren/innen und Werkunternehmer in einem baurechtlichen Streit, auch bei einer Schlichtung oder vor Gericht.

Vorsorge für schwere Krankheit, Gebrechlichkeit oder den Todesfall, Klärung erbrechtlicher Angelegenheiten. 

Anwaltliche Hilfe z.B. bei Scheidung, Unterhalt, Umgang, Vermögensauseinandersetzungen, Abstammung, Gewaltschutz.

Vertretung von Gläubigern gegen zahlungsunwillige Schuldner,  Zwangsvollstreckungs-maßnahmen aller Art.

Rat und Unterstützung für Vermieter oder Mieter von Gewerbeflächen

Gründung von Stiftungen und Vereinen, Lösung rechtlicher Probleme.

Ausarbeitung individueller Vertragsentwürfe, Prüfung von Verträgen, anwaltliche Unterstützung bei Konflikten.

Unsere Anwälte stehen hinter Ihnen

Ständige Weiterbildung der Rechtsanwälte, Kenntnis aktueller Rechtsprechung und Literatur, Büro mit dem Stand der Technik

Rechtsanwalt

Dr. Zimmermann

Rechtsanwalt

Dr. Mieth

Rechtsanwalt

Jens C. Franze

Jahrelange Erfahrung

Warum Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sollten

Immer auf aktuellem Stand:

Spezialisierungen unserer Anwälte gewährleisten eine bestmögliche juristische Vertretung auf unseren Fachgebieten 

 

Durch den regelmäßigen Besuch von Lehrgängen und Weiterbildungen verfügen unsere Rechtsanwälte über aktuellstes Wissen in der Rechtsprechung.

 

Die regelmäßige Vertiefung und Aktualisierung des Wissens gewährleisten eine kompetente Beratung und optimale Vertretung.

Kompetent und gründlich:

Aufgrund der positiven Erfahrungen von Mandanten werden unsere Rechtsanwälte häufig auf Basis von Empfehlungen aufgesucht.

Wir verfügen über besondere theoretische und praktische Kenntnisse, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen wurden. 

Individuelle Beratung:

Hier finden Sie einen angenehmen freundlichen und persönlichen Ansprechpartner – wir nehmen uns die Zeit und hören Ihnen zu, bevor wir Sie beraten.

Unser Sekretariat sorgt für einen reibungslosen Ablauf

Ohne sie läuft nichts: Unsere Mitarbeiterinnen organisieren den laufenden Kanzleibetrieb

Aufgabenbereiche

Wenn Sie zum ersten Mal mit uns Kontakt aufnehmen, schildern Sie bitte Ihr Anliegen in groben Zügen, damit Ihnen schnellstmöglich der richtige Anwalt zur Verfügung stehen kann.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Unsere Mitarbeiterinnen werden häufig Ihre ersten Kontaktpersonen sein, beantworten Ihnen gern alle Fragen zum organisatorischen Ablauf.

Organisatorische Aufgaben

Die Mitarbeiterinnen vergeben Termine, kontrollieren Fristen, führen die Akten, bearbeiten die Post schreiben Rechnungen und erledigen die Buchhaltung.

Sachbearbeitung

Bei Rückfragen zum Forderungseinzug, zur Sachbearbeitung in Grundstücks- und Nachlassangelegenheiten, in der Zwangsvollstreckung und zu Rechnungen sind unsere Mitarbeiterinnen gern für Sie da.

Frau Böldt

Finanzbuchhaltung

Rechnungswesen, Zahlungen, Inkasso,  Zwangsvollstreckung

Sekretariat, Sachbearbeitung Nachlass

Sekretariat und Empfang

Terminvergabe, Fristenkontrolle,  Postbearbeitung, Sachbearbeitung Nachlass

Telefondienst, Empfang

Terminvergabe, Empfang, Nachlassbuchhaltung, Registratur

“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.”

(Wilhelm Busch, 1832 – 1908)

FAQ Anwaltskosten

Warum kostet ein Anwalt (manchmal soviel) Geld?

Weil er davon nicht nur seinen Lebensunterhalt, sondern vor allem auch die Kanzleiräume, das Personal mit den Lohnnebenkosten, Literatur und regelmäßige Fortbildung, seine Haftpflicht und sonstige Versicherungen, die technische Ausstattung, Wartungs- und Verbrauchskosten bezahlen muss. Vor allem aber: Als Mandant/in können Sie mit Recht erwarten, dass der Anwalt nicht nur eine umfassende Ausbildung erfolgreich absolviert hat, sondern sich Ihrem Problem intensiv und mit der notwendigen Zeit widmet. Professionelle Arbeit hat immer ihren Preis. Die Höhe ergibt sich für deutsche Rechtsanwälte aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Selbsternannte Berater finden Sie an jeder Ecke. Alle wollen nur Ihr Bestes, meistens also Ihr Geld. Aber wer ist unabhängig und vertritt nur Ihre Interessen? Alles hat seinen Preis, vor allem aber die kostenlosen Angebote.

Kann auch eine Gebührenvereinbarung geschlossen werden?

Ja. Gebührenvereinbarungen sind sinnvoll, z. B. wenn der Gegenstandswert nicht bestimmt werden kann oder zu unangemessenen Gebühren führen würde, müssen aber vor der anwaltlichen Tätigkeit schriftlich geschlossen werden. Nach § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung und § 21 der Berufsordnung ist es nicht zulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das RVG vorsieht. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt allerdings besondere Umstände in der Person des Auftraggebers (z.B. geringes Einkommen) durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags berücksichtigen.

Wonach richten sich die gesetzlichen Gebühren?

Die Gebühren richten sich zunächst nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und schließlich der Instanz des angerufenen Gerichts. Hieraus ergibt sich ein Gebührenwert, der als Gebührensatz (Faktor) angegeben wird. Die konkrete Gebührenhöhe ergibt sich dann nach dem Gegenstandswert.

Woraus ergibt sich der Gegenstandswert?

Die Bestimmung des Gegenstandswerts bzw. Streitwerts ist in zahlreichen Vorschriften geregelt (§§ 22 – 33 RVG). Im Zivil- oder Arbeitsgerichtsrprozessen gelten die Vorschriften des Prozessrechts.

Der Anwalt rechnet also auf derselben Basis ab wie das Gericht.

Faustregel: Gegenstandswert ist der Wert, um den letztlich gestritten wird, nicht das Ergebnis.

Beispiele:

  •  Beim Streit in Höhe von 10.000 €, ist und bleibt das der Gegenstandswert, auch wenn man sich auf 5.000 € einigt.
  • Bei der Herausgabe einer Sache ergibt sich der Streitwert aus dem Wert dieser Sache.
  • Bei einer Unterhaltsklage bestimmt sich der Streitwert in der Regel nach dem für die ersten zwölf Monate nach Einreichung der Klage geforderten Betrag.
  • Bei einer Kündigungsschutzklage ergibt sich Streitwert aus dem im letzten Vierteljahr erzielten Entgelt.
  • Bei einer mietrechtlichen Räumungsklage beträgt der Streitwert in der Regel eine Jahresmiete.
Der Streitwert kann sich im Verlauf der anwaltlichen Tätigkeit jedoch auch ändern, z.B. wenn die Gegenseite auf eine Forderung mit einer Kündigung reagiert oder selbst Forderungen erhebt.
Schwierig wird es, wenn der Streitgegenstand nicht materieller Art ist (Persönlichkeitsrechte z.B.). Das hängt dann sehr vom Einzelfall und der Rechtsprechung dazu ab.

MIETH | ZIMMERMANN | FRANZE

Ehrenfelsstr. 39 | 10318 Berlin

Tel. +49 30 509 68 23                    Fax +49 30 509 68 240

kanzlei@miethlaw.de                   www.miethlaw.de

Informationen zum Arbeitsrecht Ihrer Wahl

Arbeitsrecht ist ein sehr unübersichtliches Rechtsgebiet, das durch eine Vielzahl von Vorschriften, mehr aber noch durch die Rechtsprechung geprägt ist und sich im stetigen Wandel befindet.

Als Arbeitgeber sind Sie mit dem stetigen Wandel des Arbeitsrechts konfrontiert, der sich vor allem in einer schwer überschaubaren Rechtsprechung zeigt. 

Juristische Beratung des Gremiums oder einzelner Betriebsratsmitglieder zur Lösung von Konflikten unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Dr. Zimmermann promovierte 1986 nach dem juristischen Studium an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg auf dem Gebiet des Zivilrechts. Danach war er in verschiedenen Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften in Berlin tätig. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt in eigener Praxis tätig.

Sein erster Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Erbrecht. Bereits seit 1994 ist er im Auftrage von mehreren Berliner Amtsgerichten sowie in Brandenburg als Nachlasspfleger und Nachlassverwalter, Verfahrens- und Abwesenheitspfleger tätig.

Weiter berät und vertritt er Mandanten in Verkehrsunfallsachen (Schadensersatzansprüche, Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten) sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

1996 legte Dr. Zimmermann die Steuerberaterprüfung ab, ist seitdem auch als Steuerberater bestellt. Leider kann er aus Kapazitätsgründen in der Steuerberatung keine neuen Mandanten mehr aufnehmen.

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Dr. Mieth war nach dem Staatsexamen zunächst 3 Jahre am Lehrstuhl für gewerblichen Rechtsschutz an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg tätig. 1987 hat er auf dem Gebiet des Lizenzrechts der EU und der Bundesrepublik promoviert. Weitere 3 Jahre arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet der internationalen Forschungskooperation.

Seit dem 1.07.1990 ist er als Rechtsanwalt selbständig tätig. Das Referendariat abolvierte er  bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin und besitzt die Befähigung zum Richteramt (Volljurist).

Seit 1995 ist er berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Als Beisitzer wirkt er in Einigungsstellen und bei Schiedsgerichtsverfahren mit und hält Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Jens C. Franze ist seit dem Jahr 1990 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seine Mandanten sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen, Körperschaften und die öffentliche Hand. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Zivil-, Familien-, Vereins- und Stiftungsrecht. Herr Franze ist zugleich in Vorständen von Stiftungen und Vereinen tätig. Außerdem ist er in einer Vielzahl von Fällen zum gesetzlichen Vertreter unbekannter Grundstückseigentümer nach § 11 b Vermögensgesetz bestellt.

Die Öffnungszeiten unseres Sekretariats:

Montag bis Donnerstag:

10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:

10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Telefon : +49 30 509 68 23

Fax : +49 30 509 68 240

Besprechungen und Telefonate sind nach vorheriger Vereinbarung eines Termins auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. (o.ä.) 

MIETH | ZIMMERMANN | FRANZE

Ehrenfelsstr. 39 | 10318 Berlin

kanzlei@miethlaw.de                   www.miethlaw.de