Die Nutzung von Immobilien im Wege eines Mietverhältnisses, sei es in Gestalt von Wohnungen oder von Gewerberäumen, ist eine sehr häufige Form des Wohnens oder des Ausübens eines Gewerbes. Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, bei dessen Begründung (z. B. Abfassung des Mietvertrages), bei dessen Durchführung (z.B. Instandhaltung, Zahlungsverzug des Mieters) und bei dessen Beendigung (z. B. unterlassene Schönheitsreparaturen) eine Vielzahl juristisch zu bearbeitender Probleme auftreten können. Ohne Kenntnis von Rechtsvorschriften und Rechtsprechung ist es für alle Parteien eines Mietverhältnisses sehr schwierig, eigene und gegnerische Ansprüche richtig zu beurteilen und dementsprechend zu reagieren.
Wir beraten Vermieter und – vorwiegend gewerbliche – Mieter bei der Begründung von Mietverhältnissen, beurteilen Probleme im Mietverhältnis auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge, die wir nach Ihrer Direktive auch direkt mit der anderen Seite verhandeln. Ansprüche machen wir sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich geltend.
Wenn das Vertragsverhältnis nicht mehr fortgesetzt werden kann oder soll, bereiten wir die Beendigung vor und setzen die Kündigung und Räumung erforderlichenfalls auch gerichtlich und im Vollstreckungswege durch.
Rechtsanwalt Franze beschäftigt sich seit etwa zehn Jahren mit dem Mietrecht. Er vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter gerichtlich und außergerichtlich. Durch die Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter des Eigentümers nach § 11 b Vermögensgesetz nimmt Herr Franze selbst die Stellung des Vermieters oder Verpächters in mehr als einhundert Miet- bzw. Pachtverträgen ein. Rechtsanwalt Dr. Zimmermann steht Ihnen in steuerlichen Angelegenheit zur Verfügung. Er betreut seit Jahren Vermieter von Mietwohnhäusern in steuerlichen Angelegenheiten.
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Rechtsanwalt Jens C. Franze ist seit dem Jahr 1990 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seine Mandanten sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen, Körperschaften und die öffentliche Hand. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Zivil-, Familien-, Vereins- und Stiftungsrecht. Herr Franze ist zugleich in Vorständen von Stiftungen und Vereinen tätig. Außerdem ist er in einer Vielzahl von Fällen zum gesetzlichen Vertreter unbekannter Grundstückseigentümer nach § 11 b Vermögensgesetz bestellt.
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