Forderungseinzug

Forderungs-einzug

Das Problem

Sie haben unbestrittene Forderungen und zahlungsunwillige Schuldner oder sogar bereits eine vollstreckbare Urkunde (Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich, notarielle Urkunde, Urteil). Dennoch zahlt der Schuldner nicht; Sie kennen seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort nicht oder wissen nicht, ob nicht bereits Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Sind Ihnen die Vorschriften der Zwangsvollstreckung und die notwendigen Ermittlungsmethoden geläufig?

Schwerpunkte

Unsere Lösung

Falls erforderlich und gewünscht, ermitteln wir den Aufenthaltsort des Schuldners und prüfen, ob über das Vermögen des Schuldners bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder eine eidesstattliche Versicherung vorliegt. Das erspart Ihnen unnötige Kosten. Wenn es aussichtsreich erscheint, mahnen wir den Schuldner letztmalig an, leiten ansonsten das gerichtliche Verfahren ein und schaffen alle Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung. In enger Absprache mit Ihnen leiten wir die Vollstreckungshandlung ein und überwachen den Vollzug. Bietet der Schuldner Ratenzahlung an, entwerfen wir die notwendige Vereinbarung und kontrollieren deren Einhaltung. Sie erhalten eine lückenlose, prüfbare Aufstellung über den Ausgang des Verfahrens.

Rechtsanwalt

Dr. Mieth

Rechtsanwalt

Dr. Zimmermann

Rechtsanwalt

Jens C. Franze

Ihre Ansprechpartner im Forderungseinzug

Vollstreckungsaufträge bearbeitet stets der Anwalt, der das vorangegangene Verfahren betreut hat. Wurde bei uns kein solches Verfahren geführt, so können Sie sich an jeden Anwalt unserer Kanzlei wenden, der über die einzuleitenden Maßnahmen entscheidet. Die technische Abwicklung erfolgt über unsere versierten Mitarbeiterinnen, die Ihnen jederzeit als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen.

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Dr. Mieth war nach dem Staatsexamen zunächst 3 Jahre am Lehrstuhl für gewerblichen Rechtsschutz an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg tätig. 1987 hat er auf dem Gebiet des Lizenzrechts der EU und der Bundesrepublik promoviert. Weitere 3 Jahre arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet der internationalen Forschungskooperation.

Seit dem 1.07.1990 ist er als Rechtsanwalt selbständig tätig. Das Referendariat abolvierte er  bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin und besitzt die Befähigung zum Richteramt (Volljurist).

Seit 1995 ist er berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Als Beisitzer wirkt er in Einigungsstellen und bei Schiedsgerichtsverfahren mit und hält Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Dr. Zimmermann promovierte 1986 nach dem juristischen Studium an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg auf dem Gebiet des Zivilrechts. Danach war er in verschiedenen Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften in Berlin tätig. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt in eigener Praxis tätig.

Sein erster Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Erbrecht. Bereits seit 1994 ist er im Auftrage von mehreren Berliner Amtsgerichten sowie in Brandenburg als Nachlasspfleger und Nachlassverwalter, Verfahrens- und Abwesenheitspfleger tätig.

Weiter berät und vertritt er Mandanten in Verkehrsunfallsachen (Schadensersatzansprüche, Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten) sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

1996 legte Dr. Zimmermann die Steuerberaterprüfung ab, ist seitdem auch als Steuerberater bestellt. Leider kann er aus Kapazitätsgründen in der Steuerberatung keine neuen Mandanten mehr aufnehmen.

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Jens C. Franze ist seit dem Jahr 1990 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seine Mandanten sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen, Körperschaften und die öffentliche Hand. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Zivil-, Familien-, Vereins- und Stiftungsrecht. Herr Franze ist zugleich in Vorständen von Stiftungen und Vereinen tätig. Außerdem ist er in einer Vielzahl von Fällen zum gesetzlichen Vertreter unbekannter Grundstückseigentümer nach § 11 b Vermögensgesetz bestellt.

Die Öffnungszeiten unseres Sekretariats:

Montag bis Donnerstag:

10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:

10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Telefon : +49 30 509 68 23

Fax : +49 30 509 68 240

Besprechungen und Telefonate sind nach vorheriger Vereinbarung eines Termins auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. (o.ä.) 

MIETH | ZIMMERMANN | FRANZE

Ehrenfelsstr. 39 | 10318 Berlin

kanzlei@miethlaw.de                   www.miethlaw.de