Vereins- und Stiftungsrecht

Das Problem

In Deutschland sind seit mehr als 100 Jahren Vereine und Stiftungen ganz überwiegend im gemeinnützigen Bereich tätig. Das Spektrum reicht vom Sportverein „um die Ecke“ über die Diakoniestation mit 20 Mitarbeitern und die Religionsgemeinschaft in Form eines Vereines bis zur gemeinnützigen Stiftung mit mehreren hundert Mitarbeitern und einem z.T. erheblichen Vermögen. Vereine und Stiftungen können ideale Rechtsformen für gemeinnützige Tätigkeit, z. B. in der Arbeit mit alten und behinderten Menschen, sein. Aber auch eine Ausgliederung von Arbeitsbereichen in gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist unter Umständen sinnvoll.

Schwerpunkte

Unsere Lösung

Gemeinsam mit Ihnen suchen wir die richtige Rechtsform für ihr gemeinnütziges „Unternehmen”. Nach der Gründung des Vereines oder der Stiftung passen wir die juristische Hülle regelmäßig den wechselnden Erfordernissen des Unternehmens an. Bei unternehmerischen Entscheidungen, wie z. B. der Aufnahme neuer Arbeitsgebiete, beraten wir zu den juristischen und steuerlichen Konsequenzen, zur Vertragsgestaltung usw.

Rechtsanwalt

Jens C. Franze

Ihre Ansprechpartner im Vereins- und Stiftungsrecht

Rechtsanwalt Franze ist langjähig im Vereins- und Stiftungsrecht tätig und übernimmt Positionen in Vorständen bzw. Kuratorien von Vereinen und Stiftungen. Unter anderem war Herr Franze z. B über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren der Vorsitzende des früheren Vorstandes, dann des Kuratoriums der Stiftung bürgerlichen Rechts “Samariteranstalten Fürstenwalde/Spree”. Diese Stiftung mit ca. 600 Mitarbeitern und 500 Bewohnern widmet sich seit über 100 Jahren erfolgreich der diakonischen Arbeit in den verschiedensten Bereichen. Details können Sie unter www.samariteranstalten.de finden.

Am 31.10.2007 – dem Reformationstag – konnte Herr Franze die Urkunde über die Anerkennung der “Stiftung Nächstenliebe” von der Senatsverwaltung für Justiz/Stiftungsaufsicht in Empfang nehmen. Im Rahmen einer sich anschließenden festlichen Veranstaltung im Goldenen Saal des Schöneberger Rathauses wurde die Urkunde an den ersten Vorstand der Stiftung, Herrn Pfarrer Christoph Kuhnke, übergeben.
Damit fand die zweijährige juristische Begleitung der Stifter durch unsere Kanzlei ihren guten Abschluss. Näheres zu dieser Stiftung, deren Markenschutz übrigens auch durch unsere Kanzlei betreut wurde, können Sie unter www.stiftung-naechstenliebe.de nachlesen. Die Stiftung Nächstenliebe ist die erste gemeinnützige Förderstiftung der Diakonie in Berlin.

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Jens C. Franze ist seit dem Jahr 1990 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seine Mandanten sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen, Körperschaften und die öffentliche Hand. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Zivil-, Familien-, Vereins- und Stiftungsrecht. Herr Franze ist zugleich in Vorständen von Stiftungen und Vereinen tätig. Außerdem ist er in einer Vielzahl von Fällen zum gesetzlichen Vertreter unbekannter Grundstückseigentümer nach § 11 b Vermögensgesetz bestellt.

Die Öffnungszeiten unseres Sekretariats:

Montag bis Donnerstag:

10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:

10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Telefon : +49 30 509 68 23

Fax : +49 30 509 68 240

Besprechungen und Telefonate sind nach vorheriger Vereinbarung eines Termins auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. (o.ä.) 

MIETH | ZIMMERMANN | FRANZE

Ehrenfelsstr. 39 | 10318 Berlin

kanzlei@miethlaw.de                   www.miethlaw.de