Das Problem

Es kann jeden treffen, immer und überall. Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung und nichts ist mehr, wie es war. Dann sollten die Angehörigen und Freunde wissen, was zu tun (oder nicht zu tun) ist und die nötigen Vollmachten dazu haben.
Nur ca. 20 % der Deutschen errichten ein Testament oder eine Nachfolgeregelung. Die gesetzliche Regelung kann durchaus ausreichend sein, ist es aber häufig (vor allem bei Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien und Kindern mit anderen Partnern) oft nicht. Von den selbst verfassten erbrechtlichen Verfügungen sind wiederum viele inhaltlich falsch, unklar, widersprüchlich oder gar völlig unwirksam.

Diese Fehler werden aber meistens erst dann bemerkt, wenn es zu spät ist. Streit unter den Erben ist die Folge – und genau das sollte vermieden werden.

Sie benötigen sinnvolle und klare Verfügungen, die Ihren letzten Willen genau und nachvollziehbar zum Ausdruck bringen. Streit unter den Erben soll möglichst vermieden werden. Die Nachfolgeregelung soll Ihren Erben möglichst keine hohe Steuerlast auferlegen. Die Nachlassabwicklung soll zügig und effizient erfolgen, ohne große Teile Ihres Vermögens zu verschlingen. Sie machen sich Sorgen um das finanzielle Schicksal Ihres Partners, Ihrer Kinder, anderer Angehöriger oder Ihrer Firma nach dem Tod.

Schwerpunkte

Unsere Lösung

Ermittlung der gewollten Nachfolgereglungen und der dabei zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen im ausführlichen persönlichen Gespräch.
Erarbeitung von Entwürfen und Alternativlösungen, die Sie in aller Ruhe prüfen und mit ihren Angehörigen besprechen können. Kooperation mit Notaren, die sich für Ihr Anliegen ausreichend Zeit nehmen. Erforderlichenfalls Hausbesuche oder Besuche in der Klinik.
Im Erbfall: Prüfung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, Abwicklung vollständiger, auch umfangreicher Nachlässe. Prüfung von erbrechtlichen Ansprüchen, außergerichtliche und erforderlichenfalls auch gerichtliche Auseinandersetzung mit Miterben und anderen Berechtigten

Rechtsanwalt

Dr. Mieth

Rechtsanwalt

Dr. Zimmermann

Ihre Ansprechpartner im Erb- und Vorsorgerecht

Rechtsanwalt Dr. Zimmermann und Rechtsanwalt Dr. Mieth verfügen als amtlich bestellte Nachlasspfleger für mehrere Amtsgerichte in Berlin seit über 15 Jahren umfangreiche Erfahrungen bei der vollständigen Abwicklung von Nachlässen mit zunächst unbekannten Erben. Rechtsanwalt Franze ist seit mehreren Jahren auch als Testamentsvollstrecker tätig. Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Zimmermann berät seit Jahren zu erbrechtlichen Fragen einschließlich der Erbschaftssteuer. 

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Dr. Mieth war nach dem Staatsexamen zunächst 3 Jahre am Lehrstuhl für gewerblichen Rechtsschutz an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg tätig. 1987 hat er auf dem Gebiet des Lizenzrechts der EU und der Bundesrepublik promoviert. Weitere 3 Jahre arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet der internationalen Forschungskooperation.

Seit dem 1.07.1990 ist er als Rechtsanwalt selbständig tätig. Das Referendariat abolvierte er  bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin und besitzt die Befähigung zum Richteramt (Volljurist).

Seit 1995 ist er berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Als Beisitzer wirkt er in Einigungsstellen und bei Schiedsgerichtsverfahren mit und hält Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Dr. Zimmermann promovierte 1986 nach dem juristischen Studium an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg auf dem Gebiet des Zivilrechts. Danach war er in verschiedenen Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften in Berlin tätig. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt in eigener Praxis tätig.

Sein erster Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Erbrecht. Bereits seit 1994 ist er im Auftrage von mehreren Berliner Amtsgerichten sowie in Brandenburg als Nachlasspfleger und Nachlassverwalter, Verfahrens- und Abwesenheitspfleger tätig.

Weiter berät und vertritt er Mandanten in Verkehrsunfallsachen (Schadensersatzansprüche, Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten) sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

1996 legte Dr. Zimmermann die Steuerberaterprüfung ab, ist seitdem auch als Steuerberater bestellt. Leider kann er aus Kapazitätsgründen in der Steuerberatung keine neuen Mandanten mehr aufnehmen.

Die Öffnungszeiten unseres Sekretariats:

Montag bis Donnerstag:

10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:

10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Telefon : +49 30 509 68 23

Fax : +49 30 509 68 240

Besprechungen und Telefonate sind nach vorheriger Vereinbarung eines Termins auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. (o.ä.) 

MIETH | ZIMMERMANN | FRANZE

Ehrenfelsstr. 39 | 10318 Berlin

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