Die Arbeit von Betriebsräten – vor allem in kleineren und mittleren Betrieben wird häufig unterschätzt. Nicht selten muss derjenige, der auch nur die Initiative zur Wahl eines Betriebsrates ergreift, schon mit Repressalien des Arbeitgebers rechnen. Wer schließlich im Amt ist, ist oft Streitfällen, manchmal auch Anfeindungen ausgesetzt. Betriebsratsarbeit soll zwar während der Arbeitszeit stattfinden, aber das ist nicht die ganze Wahrheit.
Die Arbeitgeber behandeln Betriebsräte oft als überflüssig und lästig. Die Belegschaft wirft ihnen dagegen manchmal mangelnde Durchsetzungsfähigkeit vor. Kommt es zu Konflikten und zu Verhandlungen mit dem Arbeitgeber , so muss der Betriebsrat die Auseinandersetzung zu oft schwierigen wirtschaftlichen, personellen und juristischen Problemen mit einer Gegenseite führen, die regelmäßig mit qualifizierten Fachleuten besetzt ist. Deshalb gibt das Betriebsverfassungsrecht dem Betriebsrat in bestimmen Fällen die Möglichkeit, externen Sachverstand zu Rate zu ziehen.
Juristische Beratung des Gremiums oder einzelner Betriebsratsmitglieder zur Lösung von Konflikten unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte; Vertretung des Gremiums vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Wir halten auch Vorträge und führen Schulungen durch.
Die notwendigen Kosten zur Verfolgung oder zur Verteidigung des Rechte des Betriebsrates gehören zu den notwendigen Kosten gem. § 40 I BetrVG. Dazu zählen auch Anwaltskosten. Soweit es zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist, hat der Betriebsrat darüber hinaus auch Anspruch darauf, “nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber” Sachverständige hinzuziehen (§ 80 III, ggf. auch § 111 S. 2 BetrVG). Das kann bei schwierigen Rechtsfragen auch ein juristischer Sachverständiger sein. Bitte sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen, bevor Sie die notwendigen Schritte zur Beauftragung einleiten. Wir beraten Sie auch zur Kostenübernahme.
Rechtsanwalt Dr. Mieth ist seit 1990 im Schwerpunkt auf arbeitsrechtlichem Gebiet tätig. Seit 1995 besitzt er ununterbrochen die Befugnis, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der außergerichtlichen und außergerichtlichen Praxis auf diesem Gebiet.
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Rechtsanwalt Dr. Mieth war nach dem Staatsexamen zunächst 3 Jahre am Lehrstuhl für gewerblichen Rechtsschutz an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg tätig. 1987 hat er auf dem Gebiet des Lizenzrechts der EU und der Bundesrepublik promoviert. Weitere 3 Jahre arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet der internationalen Forschungskooperation.
Seit dem 1.07.1990 ist er als Rechtsanwalt selbständig tätig. Das Referendariat abolvierte er bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin und besitzt die Befähigung zum Richteramt (Volljurist).
Seit 1995 ist er berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Als Beisitzer wirkt er in Einigungsstellen und bei Schiedsgerichtsverfahren mit und hält Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
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