Ständige Weiterbildung der Rechtsanwälte, eine technisch aktuelle Ausstattung des Büros mit Zugriff auf die neueste Gesetzgebung und Rechtsprechung sind dabei selbstverständlich. Wir geben Ihnen das Wertvollste, was wir haben: Zeit für Sie und Ihr Anliegen.
Die langjährige Zusammenarbeit mit interner Spezialisierung erweist sich insbesondere bei der Bearbeitung von Mandaten als vorteilhaft, die mehrere Rechtsgebiete berühren. In ihren Arbeitsgebieten sind unsere Rechtsanwälte seit vielen Jahren tätig und haben daher umfangreiche Erfahrungen – auch vor Gericht.
Dennoch unterliegt auch unsere Arbeit einer stetigen Veränderung. Das liegt einerseits an den Anforderungen, mit denen sich unsere Mandanten konfrontiert sehen – aber auch an der sich ständig verändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Unsere Sozietät – eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – wurde am 1.07.1990 gegründet und deren Gesellschafter arbeiten nunmehr seit 1991 zusammen. Seit 1992 ist unsere Kanzlei in Karlshorst, einem Stadtteil Berlins (Bezirk Lichtenberg) ansässig.
Beratung, außergerichtliche Vertretung und Prozessführung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
Rechtsrat und Vertretung für Bauherren/innen und Werkunternehmer in einem baurechtlichen Streit, auch bei einer Schlichtung oder vor Gericht.
Vorsorge für schwere Krankheit, Gebrechlichkeit oder den Todesfall, Klärung erbrechtlicher Angelegenheiten.
Anwaltliche Hilfe z.B. bei Scheidung, Unterhalt, Umgang, Vermögensauseinandersetzungen, Abstammung, Gewaltschutz.
Vertretung von Gläubigern gegen zahlungsunwillige Schuldner, Zwangsvollstreckungs-maßnahmen aller Art.
Ausarbeitung individueller Vertragsentwürfe, Prüfung von Verträgen, anwaltliche Unterstützung bei Konflikten.
Ständige Weiterbildung der Rechtsanwälte, Kenntnis aktueller Rechtsprechung und Literatur, Büro mit dem Stand der Technik
Warum Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sollten
Spezialisierungen unserer Anwälte gewährleisten eine bestmögliche juristische Vertretung auf unseren Fachgebieten
Durch den regelmäßigen Besuch von Lehrgängen und Weiterbildungen verfügen unsere Rechtsanwälte über aktuellstes Wissen in der Rechtsprechung.
Die regelmäßige Vertiefung und Aktualisierung des Wissens gewährleisten eine kompetente Beratung und optimale Vertretung.
Aufgrund der positiven Erfahrungen von Mandanten werden unsere Rechtsanwälte häufig auf Basis von Empfehlungen aufgesucht.
Wir verfügen über besondere theoretische und praktische Kenntnisse, die gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen wurden.
Hier finden Sie einen angenehmen freundlichen und persönlichen Ansprechpartner – wir nehmen uns die Zeit und hören Ihnen zu, bevor wir Sie beraten.
Ohne sie läuft nichts: Unsere Mitarbeiterinnen organisieren den laufenden Kanzleibetrieb
Wenn Sie zum ersten Mal mit uns Kontakt aufnehmen, schildern Sie bitte Ihr Anliegen in groben Zügen, damit Ihnen schnellstmöglich der richtige Anwalt zur Verfügung stehen kann.
Unsere Mitarbeiterinnen werden häufig Ihre ersten Kontaktpersonen sein, beantworten Ihnen gern alle Fragen zum organisatorischen Ablauf. Rechtsberatung erteilen ausschliesslich unsere Anwälte.
Die Mitarbeiterinnen vergeben Termine, kontrollieren Fristen, führen die Akten, bearbeiten die Post schreiben Rechnungen und erledigen die Buchhaltung.
Bei Rückfragen zum Forderungseinzug, zur Sachbearbeitung in Grundstücks- und Nachlassangelegenheiten, in der Zwangsvollstreckung und zu Rechnungen sind unsere Mitarbeiterinnen gern für Sie da.
Sekretariat, Sachbearbeitung Nachlass
Sekretariat und Empfang
Terminvergabe, Fristenkontrolle, Postbearbeitung, Sachbearbeitung Nachlass
Telefondienst, Empfang
Terminvergabe, Empfang, Nachlassbuchhaltung, Registratur
(Wilhelm Busch, 1832 – 1908)
Weil er davon nicht nur seinen Lebensunterhalt, sondern vor allem auch die Kanzleiräume, das Personal mit den Lohnnebenkosten, Literatur und regelmäßige Fortbildung, seine Haftpflicht und sonstige Versicherungen, die technische Ausstattung, Wartungs- und Verbrauchskosten bezahlen muss. Vor allem aber: Als Mandant/in können Sie mit Recht erwarten, dass der Anwalt nicht nur eine umfassende Ausbildung erfolgreich absolviert hat, sondern sich Ihrem Problem intensiv und mit der notwendigen Zeit widmet. Professionelle Arbeit hat immer ihren Preis. Die Höhe ergibt sich für deutsche Rechtsanwälte aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Selbsternannte Berater finden Sie an jeder Ecke. Alle wollen nur Ihr Bestes, meistens also Ihr Geld. Aber wer ist unabhängig und vertritt nur Ihre Interessen? Alles hat seinen Preis, vor allem aber die kostenlosen Angebote.
Ja. Gebührenvereinbarungen sind sinnvoll, z. B. wenn der Gegenstandswert nicht bestimmt werden kann oder zu unangemessenen Gebühren führen würde, müssen aber vor der anwaltlichen Tätigkeit schriftlich geschlossen werden. Nach § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung und § 21 der Berufsordnung ist es nicht zulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das RVG vorsieht. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt allerdings besondere Umstände in der Person des Auftraggebers (z.B. geringes Einkommen) durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags berücksichtigen.
Die Gebühren richten sich zunächst nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und schließlich der Instanz des angerufenen Gerichts. Hieraus ergibt sich ein Gebührenwert, der als Gebührensatz (Faktor) angegeben wird. Die konkrete Gebührenhöhe ergibt sich dann nach dem Gegenstandswert.
Die Bestimmung des Gegenstandswerts bzw. Streitwerts ist in zahlreichen Vorschriften geregelt (§§ 22 – 33 RVG). Im Zivil- oder Arbeitsgerichtsrprozessen gelten die Vorschriften des Prozessrechts.
Der Anwalt rechnet also auf derselben Basis ab wie das Gericht.
Faustregel: Gegenstandswert ist der Wert, um den letztlich gestritten wird, nicht das Ergebnis.
Beispiele:
Ehrenfelsstr. 39 | 10318 Berlin
Tel. +49 30 509 68 23 Fax +49 30 509 68 240
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Arbeitsrecht ist ein sehr unübersichtliches Rechtsgebiet, das durch eine Vielzahl von Vorschriften, mehr aber noch durch die Rechtsprechung geprägt ist und sich im stetigen Wandel befindet.
Als Arbeitgeber sind Sie mit dem stetigen Wandel des Arbeitsrechts konfrontiert, der sich vor allem in einer schwer überschaubaren Rechtsprechung zeigt.
Juristische Beratung des Gremiums oder einzelner Betriebsratsmitglieder zur Lösung von Konflikten unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte
Rechtsanwalt Dr. Zimmermann promovierte 1986 nach dem juristischen Studium an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg auf dem Gebiet des Zivilrechts. Danach war er in verschiedenen Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften in Berlin tätig. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt in eigener Praxis tätig.
Sein erster Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Erbrecht. Bereits seit 1994 ist er im Auftrage von mehreren Berliner Amtsgerichten sowie in Brandenburg als Nachlasspfleger und Nachlassverwalter, Verfahrens- und Abwesenheitspfleger tätig.
Weiter berät und vertritt er Mandanten in Verkehrsunfallsachen (Schadensersatzansprüche, Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten) sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.
1996 legte Dr. Zimmermann die Steuerberaterprüfung ab, ist seitdem auch als Steuerberater bestellt. Leider kann er aus Kapazitätsgründen in der Steuerberatung keine neuen Mandanten mehr aufnehmen.
Rechtsanwalt Dr. Mieth war nach dem Staatsexamen zunächst 3 Jahre am Lehrstuhl für gewerblichen Rechtsschutz an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg tätig. 1987 hat er auf dem Gebiet des Lizenzrechts der EU und der Bundesrepublik promoviert. Weitere 3 Jahre arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet der internationalen Forschungskooperation.
Seit dem 1.07.1990 ist er als Rechtsanwalt selbständig tätig. Das Referendariat abolvierte er bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin und besitzt die Befähigung zum Richteramt (Volljurist).
Seit 1995 ist er berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Als Beisitzer wirkt er in Einigungsstellen und bei Schiedsgerichtsverfahren mit und hält Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
Rechtsanwalt Jens C. Franze ist seit dem Jahr 1990 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seine Mandanten sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen, Körperschaften und die öffentliche Hand. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Zivil-, Familien-, Vereins- und Stiftungsrecht. Herr Franze ist zugleich in Vorständen von Stiftungen und Vereinen tätig. Außerdem ist er in einer Vielzahl von Fällen zum gesetzlichen Vertreter unbekannter Grundstückseigentümer nach § 11 b Vermögensgesetz bestellt.
Montag bis Donnerstag:
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Telefon : +49 30 509 68 23
Fax : +49 30 509 68 240
Besprechungen und Telefonate sind nach vorheriger Vereinbarung eines Termins auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. (o.ä.)
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