Innerfamiliäre Angelegenheiten können manchmal nicht mehr ohne Hilfe Dritter bewältigt werden. Die Atmosphäre ist dann emotional sehr angespannt; eine Basis für sachgerechte Lösungen längst verlorengegangen. Die Beteiligten haben subjektiv sehr unterschiedlich gefärbte Vorstellungen von ihren Rechten und Pflichten. Kinder von getrennten Eltern geraten in Konflikte, die sie nicht bewältigen können. Ein sehr komplexes Rechtsgebiet macht professionelle Beratung eines erfahrenen Fachbereichsexperten zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung unerlässlich.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle Lösungen für Ihre familienrechtlichen Belange. Umfassende Analyse und vertrauensvoller Dialog sind dabei Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Sie haben stets Ihren persönlichen Ansprechpartner, der erforderlichenfalls spezialisierte Kollegen aus unserer Kanzlei in die Mandatsbearbeitung einbezieht.
Rechtsanwalt Franze berät seit vielen Jahren bei der familienrechtlichen Gestaltung von Verträgen, zu Rechtsfragen von Trennung, Ehescheidung sowie zum Unterhalts- , Sorge- und Umgangsrecht. Er tritt regelmäßig vor dem Familiengerichten Tempelhof-Kreuzberg, Pankow-Weißensee, Köpenick, Schöneberg sowie auch im Land Brandenburg auf.
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Rechtsanwalt Jens C. Franze ist seit dem Jahr 1990 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Seine Mandanten sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen, Körperschaften und die öffentliche Hand. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Zivil-, Familien-, Vereins- und Stiftungsrecht. Herr Franze ist zugleich in Vorständen von Stiftungen und Vereinen tätig. Außerdem ist er in einer Vielzahl von Fällen zum gesetzlichen Vertreter unbekannter Grundstückseigentümer nach § 11 b Vermögensgesetz bestellt.
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