Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wichtig

Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten (insbesondere von Anwaltskosten) gibt es in der I. Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht. Das bedeutet, dass Sie die Anwaltskosten selbst tragen müssen, soweit keine Rechtsschutzversicherung besteht. Umgekehrt kann aber auch der Arbeitgeber von Ihnen nicht die Anwaltskosten verlangen, selbst wenn er den Prozess gewinnen sollte. Die Gerichtskosten trägt die unterlegene Seite.

Schwerpunkte

Das Problem

Als Arbeitgeber sind Sie mit dem stetigen Wandel des Arbeitsrechts konfrontiert, der sich vor allem in einer schwer überschaubaren Rechtsprechung zeigt. Das fängt mit der Stellenanzeige an, geht über die Vertragsgestaltung und hört mit der Kündigung (oft) noch lange nicht auf. Da hilft es manchmal auch nicht, wenn Sie als Kleinbetrieb nicht zum Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes gehören. Die Auseinandersetzung mit diesen Rechtsfragen muss meistens kurzfristig geschehen. Das bindet Zeit und Kapazitäten, die Sie besser anderweitig nutzen können. Wenn Sie Fehler machen, stellen sich die Folgen oft erst dann ein, wenn es für eine Korrektur zu spät ist. Die finanziellen Folgen können erheblich sein, jedenfalls sind sie viel teurer als eine anwaltliche Beratung im Vorfeld. 

Rechtsanwalt

Dr. Mieth

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Rechtsanwalt Dr. Mieth berät und vertritt seit 1990 kleine und mittlere Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen. Seit 1995 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt daher über große Erfahrungen in der Beratungspraxis, in der vor- und außergerichtlichen Streitschlichtung und vor den Arbeitsgerichten – bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Schwerpunkte

Infos

Rechtsanwalt Dr. Mieth war nach dem Staatsexamen zunächst 3 Jahre am Lehrstuhl für gewerblichen Rechtsschutz an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg tätig. 1987 hat er auf dem Gebiet des Lizenzrechts der EU und der Bundesrepublik promoviert. Weitere 3 Jahre arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet der internationalen Forschungskooperation.

Seit dem 1.07.1990 ist er als Rechtsanwalt selbständig tätig. Das Referendariat abolvierte er  bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin und besitzt die Befähigung zum Richteramt (Volljurist).

Seit 1995 ist er berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Als Beisitzer wirkt er in Einigungsstellen und bei Schiedsgerichtsverfahren mit und hält Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

Die Öffnungszeiten unseres Sekretariats:

Montag bis Donnerstag:

10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:

10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Telefon : +49 30 509 68 23

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Besprechungen und Telefonate sind nach vorheriger Vereinbarung eines Termins auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. (o.ä.) 

MIETH | ZIMMERMANN | FRANZE

Ehrenfelsstr. 39 | 10318 Berlin

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