Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten (insbesondere von Anwaltskosten) gibt es in der I. Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht. Das bedeutet, dass Sie die Anwaltskosten selbst tragen müssen, soweit keine Rechtsschutzversicherung besteht. Umgekehrt kann aber auch der Arbeitgeber von Ihnen nicht die Anwaltskosten verlangen, selbst wenn er den Prozess gewinnen sollte. Die Gerichtskosten trägt jeweils die unterlegene Seite.
Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sind für die Arbeitnehmer/innen oft sehr belastend und können die wirtschaftliche Existenz gefährden. Wenn Probleme oder Konflikte auftreten, ist meist eine schnelle Reaktion erforderlich. Fristen im Prozessrecht, in (ggf. allgemeinverbindlichen) Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag können dazu führen, dass berechtigte Forderungen nicht mehr durchsetzbar sind. Ob man einen Rechtsstreit zum Erfolg führen kann, hängt oft schon von der Gestaltung des Arbeitsvertrages ab. Fehler sind später nur schwer korrigierbar. Im Rechtsstreit ist die Kenntnis der einschlägigen Gesetzgebung und Rechtsprechung unabdingbar.
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Mieth liegt seit 1990 im Arbeitsrecht. Seit 1995 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und seither ständig als Berater und Prozessvertreter für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte tätig.
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Rechtsanwalt Dr. Mieth war nach dem Staatsexamen zunächst 3 Jahre am Lehrstuhl für gewerblichen Rechtsschutz an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg tätig. 1987 hat er auf dem Gebiet des Lizenzrechts der EU und der Bundesrepublik promoviert. Weitere 3 Jahre arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet der internationalen Forschungskooperation.
Seit dem 1.07.1990 ist er als Rechtsanwalt selbständig tätig. Das Referendariat abolvierte er bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin und besitzt die Befähigung zum Richteramt (Volljurist).
Seit 1995 ist er berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Als Beisitzer wirkt er in Einigungsstellen und bei Schiedsgerichtsverfahren mit und hält Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
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